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Welchen Stimmanteil brauchte eine Partei bei den Europawahlen 2014 für den Einzug ins Parlament?

Auch wenn es bei einer Wahl keine Prozent-Hürde gibt, müssen Parteien trotzdem einen gewissen Anteil der Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten (implizite Sperrklausel). Dieser Anteil schwankt von Wahl zu Wahl und hängt neben dem Sitzzuteilungsverfahren unter anderem davon ab, wie viele Parteien antreten und wie viele Sitze zu vergeben sind. Wir wollten wissen, wie Sie diesen Anteil bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 einschätzen, bei der für Deutschland ca. 100 Sitze zu vergeben waren. Der tatsächliche Wert lag bei der Europawahl 2014 bei 0,5 % der Stimmen (die Partei „Die PARTEI“ erhielt mit 0,6 % der Stimmen einen Sitz).
Knapp die Hälfte von Ihnen ging von einer Sperrklausel wie bei der Bundestagswahl aus: 48 % von Ihnen denken, dass der notwendige Stimmanteil einer Partei bei den Europawahlen 2014 5 Prozent betrug. 9 % von Ihnen schätzten den Anteil richtig, weitere 39 % lagen mit einem Prozent nur knapp daneben. 3 % von Ihnen gingen von einer Sperrklausel von 0,1 Prozent aus.